Mai 2015

Dramatische Szenen spielten sich um drei Uhr früh in Zwentendorf ab. Ein Hausbesitzer ertappte einen Einbrecher auf frischer Tat und streckte ihn mit einem Kopfschuss nieder. Der Kriminelle, ein 27-Jähriger aus dem Bezirk, brach zunächst in die ans Wohnhaus angrenzende Firma ein. Aus dem Büro stahl er einen Schlüssel für das Wohnhaus, mit diesem gelangte er in das Innere des Hauses. Durch Geräusche geweckt, nahm der Hausbesitzer (37) seine Glock aus dem Nachtkästchen und schrie mehrmals „Kommt’s nicht rauf, ich schieße!“ Weil aber die Schritte lauter wurden, gab er einen Warnschuss in eine Kommode ab. Im Dunkeln sah er dann eine Silhouette auf der Treppe näher kommen. Ungezielt schoss er ein zweites Mal und traf den Einbrecher in den Kopf. Laut dem Richter war der Schuss gerechtfertigt und er sprach den Schützen frei.

Quelle: NÖN.at, 24. 03. 2016, http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/tulln/Freispruch-Kopfschuss-war-Notwehr;art2433,722930