Impressum

Die meisten Fälle wurden gesammelt und zusammengestellt von Franz Schmidt, Polizeibeamter i.R.

Medieninhaber: Mag. iur. Maximilian Heurteur, Wien

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Ziel dieser Publikation ist es darzustellen, ob und in welchem Umfang es in Österreich Fälle von Notwehr mit Schusswaffengebrauch gibt. In allen hier dargestellten Fällen wurde entweder das Verfahren gegen den Schützen eingestellt oder es erfolgte gem § 3 StGB (Notwehr) ein gerichtlicher Freispruch.

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